Aktuelle Verordnung vom 03.04.2022

Ab dem 03.04.22 entfallen alle bisherigen bedeutsamen pandemiebedingten Einschränkungen.

Wir achten auf regelmäßiges Lüften und die gängigen Hygiene-Regeln wie z.B. Händewaschen und Niesetikette. Alle bisherigen besonderen Hygienevorgaben für den Unterricht in Gesang und an Blasinstrumenten sind nicht mehr verpflichtend.

Das Tragen einer Maske ist eine Empfehlung und nicht mehr verpflichtend.

 

 

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